75 Jahre Grundgesetz – ein Grund zu feiern!

Mehrere Akademien und Bildungswerkstätten haben sich für das Thema „75 Jahre Grundgesetz“ entschieden – kurz vor dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949.

Das Grundgesetz als Provisorium

Das Grundgesetz wurde in nur wenigen Monaten vom Parlamentarischen Rat erarbeitet. In der Hoffnung auf eine baldige Vereinigung war das Grundgesetz nur als Übergangslösung gedacht. Es wurde ein Provisorium, das sich bewährt hat und auch nach der Wiedervereinigung mit wenigen Änderungen erhalten blieb.

Die Grundrechte stehen am Anfang

Das Grundgesetz beginnt mit Menschenrechten und dem wichtigen Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Manche Grundrechte wie das Asylrecht wurden verändert, bei anderen hat sich die Bedeutung verändert, zum Beispiel die Vorstellungen von Ehe und Familie. Am Beispiel der Meinungsfreiheit gab es Diskussionen über die Grenzen der Grundrechte.

Der Staat als wehrhafte Demokratie

Der Aufbau des Staates ist von den Lehren von Weimar geprägt, u.a. ein starkes Parlament und ein schwacher Präsident. Der Gedanken einer wehrhaften Demokratie beinhaltet auch die Möglichkeit Parteien zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich als Garant unserer Verfassung erwiesen und hat mit spektakulären Urteilen immer wieder Einfluss auf politische Entwicklungen genommen.

Ein Provisorium wird zur Erfolgsgeschichte

Ähnlich wie bei Umfragen äußerten auch viele Teilnehmer*innen Sorgen um die Zukunft unserer Verfassung und unseres Staates. Die Errungenschaften sind nicht selbstverständlich und müssen verteidigt werden. Dennoch waren sich alle einig, dass das Grundgesetz – und auch die Bundesrepublik – eine Erfolgsgeschichte ist.

Seminare zu Demokratie und Geschichte

In meinem Programm finden Sie weitere Seminare zur Demokratie unter anderem die wichtigen Wahlen in diesem Jahr. Im Bereich Geschichte biete ich ein Seminar über 75 Jahre Bundesrepublik und einen Vergleich der 20er Jahre.